Terra Typica - Hartleb & Hartleb GbR
Fachbüro für Naturschutz, Artenschutz & Wildbiologie
Artenschutzgutachten, faunistische Kartierungen und Potenzialanalysen
Artenschutz und Bauvorhaben – was Sie als Bauherr wissen sollten
Bei vielen Bauprojekten fordern Naturschutzbehörden die Vorlage eines Artenschutzgutachtens oder einer artenschutzrechtlichen Prüfung. Auch Begriffe wie artenschutzfachliche Kontrolle oder Artenschutzfachbeitrag begegnen Ihnen möglicherweise – sie beschreiben im Wesentlichen ähnliche Leistungen. Grundlage ist der gesetzlich geregelte besondere Artenschutz, wie er im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert ist.
Was bedeutet das für Sie konkret?
Wenn bei Ihrem Vorhaben der Verdacht besteht, dass besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sein könnten, greifen spezielle Vorschriften:
- § 44 BNatSchG enthält sogenannte Zugriffsverbote: Diese verbieten etwa das Töten oder Stören geschützter Arten sowie die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.
- Die Eingriffsregelung (§§ 13–15 BNatSchG) verlangt zudem, dass Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden oder ausgeglichen werden.
- Ergänzt wird dies durch das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere durch die §§ 1a und 35, sowie durch die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV), in der Artenschutzgutachten als besondere Bauvorlagen definiert sind.
Wann benötigen Sie ein Artenschutzgutachten?
Immer dann, wenn auf dem betroffenen Grundstück besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen könnten. Die Untere Naturschutzbehörde prüft dies im Rahmen des Bauantragsverfahrens oder bereits bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Besonders häufig geht es dabei um Arten, die auf Gebäude, Bäume oder bestimmte Lebensräume angewiesen sind. Dazu zählen etwa:
- Vögel (z. B. Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Mauersegler oder Spechte) und Fledermäuse, die in Gebäuden oder Baumhöhlen leben,
- Reptilien wie Zauneidechse oder Schlingnatter,
- Amphibien wie Wechselkröte, Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Rotbauchunke oder Moorfrosch,
- Insekten wie Eremit, Heldbock oder Scharlachroter Plattkäfer,
- und in seltenen Fällen auch streng geschützte Pflanzenarten,
Unsere Leistungen – rechtssicher, lösungsorientiert und naturschutzfachlich fundiert
Wir sind als Artenschutzsachverständige in allen Landkreisen Brandenburgs und deutschlandweit zugelassen und anerkannt. Unser Ziel: Für Ihr Vorhaben eine tragfähige und rechtskonforme Lösung zu finden, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch für Sie als Bauherr praktikabel ist. Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Vorprüfungen zu vorkommenden Arten und potenziellen Wirkfaktoren
- Erfassungen und artenschutzfachliche Kontrollen: Untersuchung von Individuen und Lebensstätten
- Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) gemäß § 44/§ 45 BNatSchG für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten
- Entwicklung von Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenregelungen oder Erhalt von Habitaten)
- Planung und Ausarbeitung von Kompensationsmaßnahmen, falls Eingriffe unvermeidlich sind
- Erstellung vollständiger Artenschutzgutachten als besondere Bauvorlage (BbgBauVorlV)
- Erarbeitung und Begleitung artenschutzrechtlicher Ausnahmeanträge
- FFH- und SPA-Vorprüfungen sowie vollständige FFH-/SPA-Prüfungen
- Artenschutzfachliche und ökologische Baubegleitungen, um die Umsetzung der Maßnahmen während der Bauphase zu überwachen
Darüber hinaus führen wir wissenschaftlich fundierte faunistische Kartierungen, Habitatbewertungen und Potenzialanalysen für alle relevanten Artengruppen durch: Säugetiere (inkl. Fledermäuse), Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten. Diese Leistungen können nicht nur für Bauprojekte, sondern auch im Rahmen von Umweltprüfungen oder Managementplänen relevant sein.
Fazit
Artenschutz bedeutet nicht zwangsläufig ein Bauverbot. Mit frühzeitiger Prüfung und kompetenter Begleitung lassen sich in nahezu allen Fällen tragfähige Lösungen entwickeln – zum Schutz der Arten und zur erfolgreichen Realisierung Ihres Vorhabens. Wir stehen Ihnen als erfahrene Partner im gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess zur Seite.
Monitoring & Wildtiermanagement
Insbesondere für Behörden übernehmen wir Erfassungen, Bewertungen, Maßnahmenplanungen und Monitoring von Tierarten im Rahmen nationaler und internationaler Berichtspflichten (Arten der FFH-Richtlinie, Europäische Vogelarten) sowie Dauerbeobachtungen und Ermittlungen von Langzeittrends.
Unser Spezialgebiet ist hierbei das Wolfsmanagement: Monitoring, Rissbegutachtungen, Beratung von Tierhaltern zur Wolfsprävention, Bergung toter Wölfe, Management verhaltensauffälliger, verletzter oder kranker Wölfe, Vorträge und Publikationen sind Aufgaben, die wir vor allem in Brandenburg aber auch in angrenzenden Bundesländern nach wissenschaftlichen Standards erfüllen. Vor allem die Methoden der Rissbegutachtung haben wir im Land Brandenburg maßgeblich mitentwickelt und standardisiert.