Terra Typica - Hartleb & Hartleb GbR
Fachbüro für Naturschutz, Artenschutz & Wildbiologie



Artenschutzgutachten, faunistische Kartierungen und Potenzialanalysen

Artenschutzgutachten, artenschutzfachliche Kontrollen, artenschutzrechtliche Gutachten oder Artenschutzfachbeiträge - oft synonym gebrauchte Begriffe - sind regelmäßige Forderungen von Naturschutzbehörden an Bauherren oder Bauträger. Sie basieren auf den Regelungen des Baugesetzbuches (§§ 1a, 35 BauGB), der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13, 14, 15 BNatSchG) und insbesondere auf dem Abschnitt 3 des BNatSchG, dem "Besonderen Artenschutz". Artenschutzgutachten tragen speziell den Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG Rechnung. Sie gehören zu den besonderen Bauvorlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV).


Sobald für ein Bauvorhaben der Verdacht besteht, dass besonders oder streng geschützte Tierarten (§7 BNatSchG) im Vorhabensbereich vorkommen könnten, werden nach dem Einreichen eines Bauantrages oder im Vorfeld eines Bebauungsplanes von den Unteren Naturschutzbehörden artenschutzrechtliche Forderungen an die Bauherrschaft herangetragen. Häufig geht es hierbei um Tierarten, die an oder in Gebäuden oder Bäumen leben und somit in der Regel um Vogelarten oder Fledermausarten. Doch auch geschützte Reptilien (Zauneidechsen, Schlingnattern) und Amphibien (z.B. Wechselkröte, Kreuzkröte, Rotbauchunke) oder Insekten (z.B. Eremit, Heldbock) können eine Rolle spielen.

Diese behördlichen Forderung zu erfüllen, erfordert Spezialkenntnisse und sachverständige Expertise. Doch selbst bei schwierigen Konstellationen lassen sich in den allermeisten Fällen Lösung finden, die nicht nur für die betroffenen Arten, sondern auch für die Bauherrschaft und die Naturschutzbehörden praktikabel sind und den gesetzlichen Bestimmungen Genüge tun. 

Wir sind als Artenschutzsachverständige in allen Landkreisen Brandenburgs und darüber hinaus (Deutschland) zugelassen und anerkannt. Unsere Dienstleistungen für Bauherren und Bauträger umfassen:


  • Artenspektrum: Säugetiere einschließlich Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien, Insekten
  • Vorprüfungen (Artenspektrum/Wirkfaktoren)
  • Erfassung / Kontrolle von Individuen sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten von gemeinschaftlichem Interesse (FFH II, FFH IV, FFH V), der prioritären Arten, der europäischen Vogelarten sowie der anderweitig besonders (§) oder streng (§§) geschützten Arten (§7 BNatSchG)
  • Prüfung der Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Europäischen Vogelarten nach §44 und §45 BNatSchG (saP)
  • Entwicklung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Erstellung von Artenschutzgutachten
  • Artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge
  • FFH- und SPA- Vorprüfungen
  • FFH- und SPA-Prüfungen
  • Artenschutzfachliche / ökologische Baubegleitungen


Darüber hinaus führen wir faunistische Kartierungen, Erfassungen, Potenzialabschätzungen und Habitatanalysen nach wissenschaftlichen Methodenstandards für die Artengruppen Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere einschließlich Fledermäuse durch.




Monitoring & Wildtiermanagement


Insbesondere für Behörden übernehmen wir Erfassungen, Bewertungen, Maßnahmenplanungen und Monitoring von Tierarten im Rahmen nationaler und internationaler Berichtspflichten (Arten der FFH-Richtlinie, Europäische Vogelarten) sowie Dauerbeobachtungen und Ermittlungen von Langzeittrends.


Unser Spezialgebiet ist hierbei das Wolfsmanagement: Monitoring, Rissbegutachtungen, Beratung von Tierhaltern zur Wolfsprävention, Bergung toter Wölfe, Management verhaltensauffälliger, verletzter oder kranker Wölfe, Vorträge und Publikationen sind Aufgaben, die wir vor allem in Brandenburg aber auch in angrenzenden Bundesländern nach wissenschaftlichen Standards erfüllen. Vor allem die Methoden der Rissbegutachtung haben wir im Land Brandenburg maßgeblich mitentwickelt und standardisiert.